Als wir versuchten die Welt zu retten (und es ziemlich vermasselt haben)

Timeline der Umsetzung staatlicher Corona-Hilfsmaßnahmen in Bayern am Beispiel Mäkkelä/Martti Trillitzsch (März 2020 - Juli 2021)


18.03.2020

Antrag auf Corona-Soforthilfe der bayerischen Regierung i.H.v. EUR 4526.- für "Abgesagte Konzert-Tourneen und nicht erstattungsfähige Flugbuchungen und Bahntickets vom 17 .03.2020 - 03. 06.2020" gestellt.

03.04.2020
Bescheid über Gewährung der bayerischen Corona-Soforthilfe in der beantragten Höhe.

19.05.2020
Das Antragsformular für die sog. Künstlerhilfe in Bayern geht online. Ausschlusskriterien sind a) bereits irgendeine Hilfe erhalten zu haben oder b) einen Antrag auf irgendein Hilfsprogramm gestellt zu haben. Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder detailierter Nachweis über erwerbsmässige Tätigkeit als Künstler ist Bedingung.

20.05.2020
Nach Rücksprache mit Herrn ZZZ von der Hotline der zuständigen Behörde (Regierung von Mittelfranken) ob dies zulässig sei (ja, das wäre es), Antrag auf Künstlerhilfe der bayerischen Regierung i.H.v. EUR 2626.- gestellt. Das sind die beantragbaren EUR 3000.- für den Zeitraum von max. drei Monaten, abzgl. einer Konzert-Gage im Juni 2020.

09.06.2020
Bayerische Künstlerhilfe in beantragter Höhe gewährt bekommen.

19.06.2020
E-Mail über Rücknahme der Auszahlungsgenehmigung der beantragten Künstlerhilfe durch Mitarbeiterin der Regierung von Mittelfranken. Auszahlung kann nicht erfolgen da mir bereits eine Soforthilfe in Höhe von 4526 EUR bewilligt und ausgezahlt wurde.
Es wird um eine Stellungnahme dazu gebeten.

In meiner Antwort-Mail vom 19. Juni informiere ich Frau XXX von der Regierung von Mittelfranken über mein Telefonat mit Herrn ZZZ von der zuständigen Hotline und das ich auf dessen Information hin den Antrag auf Künstlerhilfe gestellt habe.

26.06.2020
E-Mail von Frau YYY von der Regierung von Mittelfranken, in der sie nochmals darauf hinweist, dass der Genehmigungsbescheid für meine Künstlerhilfe vom 9. Juni aufgehoben sei und sich ausdrücklich für die nicht zutreffende Aussage durch den Hotline-Mitarbeiter im Vorfeld des Antrags entschuldigte.

20.10.2020
Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in einer "Ermittlungssache Sonstiger Betrug (Versuch)" beim Wirtschaftsdezernat der Kriminalpolizei in Nürnberg. Um was es genau geht wird nicht erwähnt.

10.11.2020
Vernehmung bei der Kriminalpolizei Nürnberg. Mir wird erklärt es geht um meinen letztlich abgelehnten Antrag auf Künstlerhilfe vom 27.05.2020. Von der Regierung von Mittelfranken wurde Anzeige wegen versuchten Betrugs erstattet (laut der vernehmenden Kriminalbeamtin) da ich wissentlich eine Falschangabe im Antrag gemacht hätte. Gelder sind in der Angelegenheit nie geflossen.

11.11.2020
Ich reiche eine Aussage zur Sache, mit Schilderung des ganzen Vorgangs, per Post nach.

BR5 Radio Reportage & Kurz-Interview mit Minister Sibler zum Thema Ermittlungsverfahren wegen Künstlerhilfe. Dem Minister wird mein Fall konkret präsentiert.

BR Fernsehen "Jetzt Red i". Minister Sibler sagt, auf meinen Fall angesprochen, er wird sich persönlich darum kümmern. Hier der Fernsehbeitrag.

23.11.2020
Bericht in der Bayerischen Staatszeitung zur Welle von Ermittlungsverfahren gegen Künstler

25.11.2020
Bericht über die Welle von Ermittlungsverfahren gegen Künstler in den Nürnberger Nachrichten/nordbayern.de

03.02.2021
Eingangsbestätigung meiner Anträge auf November & Dezember-Hilfe.

23.02.2021
Nachdem ich bis zu diesem Tag nichts von der Staatsanwaltschaft gehört habe - also dreieinhalb Monate - und ein Online-Artikel über Minister Siblers maskenfreies Geburtstagsgratulieren erscheint, tagge ich den Herrn Minister in einem Facebook-Post in Zusammenhang mit meinem laufenden Ermittlungsverfahren in der Hoffnung so vielleicht irgendetwas Neues zu erfahren.

24.02.2021
Ich erhalte eine E-Mail vom Herrn Minister, ich möchte Ihn doch bitte einmal direkt anrufen.

25.02.2021
Ich telefoniere mit Herrn Sibler, bayerischer Minister für Kultur und Wissenschaft. Er teilt mir mit das alle der Ermittlungsverfahren wegen versuchten Subventionsbetrugs in Zusammenhang mit dem sog. "Künstlerhilfsprogramm" seit dem 15.02.2021 eingestellt seien. Es wäre verwunderlich, dass ich davon nichts wüsste. Er liest mir eine entsprechende E-Mail vor. Erfreulich für mich, weniger erfreulich für die nicht eingestellten Verfahren die es durchaus noch gibt.

02.03.2021
Mich erreicht ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 26.02.2021, das Ermittlungsverfahren gegen mich wäre per Verfügung vom 15.02.2021 eingestellt.

04.03.2021
Interview mit Radio Z Nürnberg zum eingestellten Ermittlungsverfahren

09.03.2021
Artikel von Karin Finkenzeller in Zeit Online zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Zusammenhang mit der Künstlerhilfe.

15.03.2021
E-Mail vom Corona-Soforthilfe Team der Regierung von Mittelfranken mit der Aufforderung die erhaltene Corona-Soforthilfe vom April 2020 mit dem Ausfüllen einer Berechnungshilfe (Excel-Tabelle) bis spätestens 29.03.2021 zu begründen/belegen.

22.03.2021
E-Mail Eingangsbestätigung meines Antrags auf "Neustarthilfe" mit der Antragsnummer RAT1R-33467 von der IHK München (noreply-ihk-muenchen@) mit dem Hinweis "Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab."

23.03.2021
E-Mail von der IHK München (noreply-ihk-muenchen@ ) "Ihr Antrag RAT1R-33467 auf Neustarthilfe wird im Rahmen des Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte einer vertieften Überprüfung unterzogen."

26.03.2021
Beitrag von "Quer" im BR zum Thema "Künstlerhilfe" geht online (TV Ausstrahlung am 25.03.2021) Hier online ansehen.

29.03.2021
Ich sende dem Corona-Soforthilfe Team der Regierung von Mittelfranken die von ihnen angeforderte Excel-Tabelle. Die Zahlen für entgangene Konzert-Ausfälle sind in der Tabelle nicht vorgesehen, waren aber eine der Grundlagen meines Antrags, daher schreibe ich den letztes Jahr so errechneten Betrag in die E-Mail und bitte um dessen Berücksichtigung.

31.03.2021
Das Corona-Soforthilfe Team der Regierung von Mittelfranken schickt mir eine E-Mail mit dem Bescheid "Bitte überweisen Sie daher den Rückzahlungsbetrag in Höhe von 3.318,00 Euro innerhalb von zwei Wochen auf folgendes Konto" . Auf meine Anmerkungen bezüglich der, meiner Kenntnis nach, damals nicht existierenden Begrenzung auf Betriebskosten, sowie die ergänzend genannten Zahlen wird nicht eingegangen.

07.04.2021
Ich erhalte eine E-Mail von Herrn X, einem Mitarbeiter der Regierung von Mittelfranken vom Sachgebiet Wirtschaftsförderung & Beschäftigung, mit der Bitte um Rückruf. Man habe "leider übersehen, dass Sie Künstlerhilfe beantragt, aber keine erhalten hatten. Das weitere Vorgehen würde ich daher gerne mit Ihnen persönlich am Telefon besprechen."

09.04.2021
Ich telefoniere mit Herrn X von der Regierung von Mittelfranken. Ein aufschlussreiches Gespräch. Er schlägt mir einen Deal vor damit wir "die Kuh vom Eis" bekommen. Man wäre bereit die im vergangenen Jahr von mir beantragte und abgelehnte Künstlerhilfe nun doch, um EUR 400.- aus dem Soforthilfe-Topf aufgestockt, zu gewähren und den Gesamtbetrag i.H.v. EUR 3000.- von der mir zugestandenen und ausgezahlten Corona-Soforthilfe i.H.v. EUR 4526.- abzuziehen, womit ich bei zurückzuzahlenden EUR 1526.- wäre. Zudem sagt er mir das die Anzeigen wegen der Künstlerhilfe gar nicht von der Regierung von Mittelfranken ausgegangen sind. Ich antworte ich müsse mir das durch den Kopf gehen lassen und verspreche mich im Laufe der kommenden Woche zu melden.

16.04.2021
Ich mache per E-Mail einen Gegenvorschlag der mir nicht weniger plausibel oder fantasievoll erscheint. Ich bin zwar immer noch der festen Überzeugung das ich mit meinem Corona-Soforthilfeantrag besten Wissens und Gewissens gehandelt habe, da zum Zeitpunkt der Antragstellung nirgendwo die Rede war es ginge dabei um Betriebskosten, aber die Situation wird mittlerweile, nach neun Monaten, auch psychisch ziemlich belastend. Mein Vorschlag die berühmte Kuh vom Eis zu bekommen ist: den von Herrn X vorgeschlagenen EUR 1526.- noch den von seiner Behörde bereits anerkannten Liquiditätsengpass i.H.v. EUR 1208.- abzuziehen. Damit wären wir bei einem rückzahlbaren Betrag von EUR 318.-. Wäre trotz null Einkommen möglicherweise machbar. Ich frage auch nochmal nach, von wem denn nun eigentlich diese Anzeigen wegen Betrugs ausgegangen sind. Die Antwort kommt umgehend per E-Mail. "Sehr geehrter Herr Trillitzsch, ich kann Ihnen gar keine Künstlerhilfe gewähren und diese auch nicht aufstocken, weil mein Sachgebiet dafür nicht zuständig ist. Daher hatte ich vorgeschlagen, Ihnen – aufgrund der in Ihrem Fall vorliegenden Gemengelage bei der Anspruchsberechtigungen und Vorliegen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit – Soforthilfe in einer Gesamthöhe zu belassen, die letztendlich dem Maximalbetrag der Künstlerhilfe entspricht. Möglich gewesen wäre dies im Rahmen der Ermessensausübung bei einem Rückforderungsbescheid. [...] Was die Strafanzeige betrifft, habe ich Ihnen meinen Kenntnisstand mitgeteilt. Ich wiederhole dabei, dass ich für die Künstlerhilfe nicht originär zuständig bin und die Umstände dabei nur vom Hörensagen kenne. Wenn Sie bezüglich des Strafverfahrens noch Details geklärt haben wollen, bleibt nur eine Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt."

19.04.2021
Aktueller Stand: ich warte auf den offiziellen Rückforderungsbescheid über EUR 3318.- um dann, ggf. mit anwaltlicher Hilfe, Einspruch einlegen zu können. Von der Nov./Dez.-Hilfe habe ich seit dem 03.02.2021 nichts gehört. Von der Neustarthilfe habe ich seit dem 23.03.2021 nichts gehört. Das bayerische Soloselbständigenprogramm für Januar-Juni 2021 traue ich mich im Moment nicht zu beantragen.

26.04.2021
Status unverändert.

29.04.2021
Anruf bei der Service-Hotline der IHK München mit der Bitte um Information zum Status meines Neustarthilfe-Antrags. Mir kann wegen der belegten Leitungen gerade nicht weitergeholfen werden, aber ein Rückruf wird mir in Aussicht und im System eingestellt. “Sie werden zuverlässig zurückgerufen, wir hoffen diese Woche noch.”

30.04.2021
Es ist kaum zu glauben. Das erste Mal seit Beginn der Pandemie hält eine Behörde was sie verspricht. Zumindest was den Anruf betrifft. Ich werde zurückgerufen! Ja, mit Ihrer IBAN gibt es da ein Problem, bevor das nicht geklärt ist kann der Antrag auf November bzw. Dezember-Hilfe nicht weiter bearbeitet werden. Fragen Sie am besten Ihren Steuerberater. Für die Neustarthilfe sollten Sie eigentlich in den kommenden Tagen einen Bescheid erhalten. Es sind ja oft die kleinen Dinge die Freude machen. Warum ein “Problem mit der IBAN”, was auch immer das sein könnte, allerdings drei Monate an Bearbeitung braucht ist zumindest - wie soll ich sagen - erstaunlich? Wir werden sehen….

10.05.2021
Keine Neuigkeiten seitens der IHK bis heute. “Eigentlich in den kommenden Tagen” erweist sich, wie nicht anders zu erwarten, als relativ frei interpretierbarer Zeitraum. (to be continued).

12.05.2021
Anruf bei der IHK München. Es tut der Mitarbeiterin wirklich leid, aber sie kann mir leider nur sagen das meine Vorgänge “in Bearbeitung” sind. Mehr lässt sich für sie nicht herausfinden. Das Warten geht weiter. Sollte mir langweilig werden könnte ich jetzt anfangen auszurechnen ab wann Kaffee, Tabak und Miete nicht mehr bezahlbar sein werden. Die Reihenfolge halte ich für sinnvoll.

14.05.2021
Nach dreieinhalb Monaten Bearbeitungszeit zeigt sich: es ist leider nichts mit November/Dezember-Hilfe für mich. Dummerweise belaufen sich meine Corona-bedingten Einbußen nur auf 75% des Vergleichszeitraums, um Hilfe zu bekommen hätten es 80% sein müssen. Schade eigentlich. Andererseits: hätte ich mich sehr geärgert wenn ich 79,9% Einbußen gehabt hätte? Mittlerweile wohl eher nicht. Es macht zum einen keinen Unterschied wofür ich keine Unterstützung erhalte, zum anderen muß ich mich vermutlich damit abfinden das staatliche Unterstützung für mich wohl auch nach 14 Monaten nicht im Interesse der zuständigen Stellen ist.
Das Warten auf den in der Luft hängenden Rückforderungsbescheid sowie irgendein Statement oder Bescheid zur beantragten, noch nicht abgelehnten, Neustarthilfe geht weiter.

25.05.2021
Heute erhalte ich eine E-Mail zu meinem Antrag auf Neustarthilfe, gestellt am 22.03.2021. Mir fällt zu all dem einfach nichts mehr ein. Immerhin ergeben sich - wenn ich denn überhaupt mal was erfahre - doch immer noch neue, unerwartete Wendungen, gelegentlich auch mit nützlichen Hinweisen. Beispielsweise zu den Gefahren des weltweiten (!) Internets. Ich Copy/Paste das mal hier.

Sehr geehrter Herr Trillitzsch ,
Ihr Antrag auf Neustarthilfe ist bei uns eingegangen. Hierzu ergeben sich einige Rückfragen, die wir im Rahmen unseres Begutachtungsauftrags als Bewilligungsstelle mit Ihnen klären müssen. Wir würden diese Fragen gerne per E-Mail mit Ihnen klären (schnellere Kommunikationsmöglichkeit). Hierzu weisen wir Sie darauf hin, dass Nachrichten, die wir Ihnen per E-Mail senden, unverschlüsselt an Sie geleitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese unter Umständen beim Transport durch das weltweite Internet von Dritten gelesen, eventuell sogar verfälscht werden können.

Bitte bestätigen Sie uns, dass Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind. Wichtig hierbei ist, dass Sie uns über die angegebene E-Mail im Antrag antworten, inklusive Ihrer Anschrift bzw. Ihrer geschäftlichen Signatur. Damit können wir sicherstellen, dass wir auch mit dem richtigen Ansprechpartner*in kommunizieren.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Fragen auch postalisch zu klären, was erwartungsgemäß eine längere Zeit in Anspruch nimmt.

Mit freundlichen Grüßen

25.05.2021
Ich antworte um ca. 17.30 Uhr mit meiner Postanschrift in einer Email. Auch wenn ich bedenken habe.

26.05.21
Ich erhalte eine E-Mail folgenden Inhalts: Sehr geehrter Herr Trillitzsch ,
wir benötigen zur Sicherstellung, dass wir mit der richtigen Person kommunizieren noch Ihre Signatur oder Adresse. Mit freundlichen Grüßen ¶ IHK für München und Oberbayern

26.05.21
Nochmalige Bestätigung meiner Identität per Email. Die geforderte Postanschrift.

31.05.2021
Nach mehreren Tagen des Nachdenkens, Meinungen im eigenen Umfeld einholen und abwägen wie gefährlich die E-Mail vom letzten Donnerstag sein könnte, nehme ich mir ein Herz und Rufe bei der Hotline an. Auch weil es der IHK in München offenbar völlig schnuppe ist und ich keine Reaktion auf die Weiterleitung der besagten, etwas fragwürdigen E-Mail dorthin bzw die Frage ob die auch wirklich aus deren Haus stammt, erhalten habe.
Man ist weder freundlich noch unfreundlich dort, am anderen Ende der Hotline, sondern bestätigt mir einfach, dass ich ja schon auf eben jene E-Mail geantwortet hätte. Ja, richtig, die käme durchaus von der IHK in München. Und es ginge ja nur um das Einverständnis per E-Mail mit mir schneller kommunizieren zu können. Das wäre also geklärt. Kein Grund zur Beunruhigung offenbar.

Das nenne ich tatsächlich einen sensationellen Schritt nach vorne. Ich habe gelernt das es brandgefährlich ist im weltweiten Internet unverschlüsselt zu schreiben. Gut das mir das jemand so schlüssig erklärt. Auch das da wer anders mitlesen kann ist mir jetzt klar geworden. Und: wir müssen uns nicht per Briefpost oder Brieftauben verständigen.
Wenn wir allerdings, die ja nun einvernehmlich geklärte schnellere Kommunikation beibehalten - sechs Tage sind vergangen ohne das die in Aussicht gestellte schnellere Kommunikation Fahrt aufgenommen hätte - kann ich nur schätzen, dass wir in 2-3 Monaten möglicherweise in der Sache weiterkommen werden. Optimistisch geschätzt. Wenn denn überhaupt.

Sehr viel wahrscheinlicher ist aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte das einfach das passiert, was bisher passiert ist. Gar nichts. Wenn's nicht so existentiell wäre, könnte ich darüber eventuell sogar kichern. Nie erfahren werde ich vermutlich ob es sich bei dieser Episode der Farce um

a) bizarren Behörden-Humor
b) ganz normalen Zynismus
c) ganz normale Boshaftigkeit

oder einen

d) bedenklichen, lockdown-bedingten kognitiven Schaden des Schreibers handelt.

Ich freue mich auf die nächste Mitteilung. Auch wenn mir das wohl wieder einiges an Geduld abverlangen wird. Wenn sie aber denn irgendwann kommt, kommt sie vermutlich mit einer unglaublichen Geschwindigkeit durchs weltweite Internet gerauscht. Vielleicht von bösen Mächten mitgelesen, aber sie kommt und das schnell.

07.06.2021
Meine Email an die IHK München, Neustarthilfe-Stelle:
Sehr geehrte Damen & Herren,
nachdem ich Ihnen ja mittlerweile die von Ihnen gewünschten Details gemailt habe - um was für zu klärende Rückfragen geht es denn?
MfG,

07.06.2021
Antwort Email der IHK München:
Sehr geehrter Herr Trillitzsch, unten beigefügtem Kommunikationsablauf können wir leider nicht Ihre Anschrift bzw. geschäftliche Signatur entnehmen. Bitte ergänzen Sie diese bei Ihrer Rückmeldung an uns. Mit freundlichen Grüßen IHK für München und Oberbayern

07.06.2021
Geradezu hektische Betriebsamkeit. Ich antworte wiederum mit meiner Postanschrift und diesen Zeilen.
Wenn das der Angelegenheit förderlich ist scanne ich ihnen von mir aus gerne meine Signatur oder Unterschrift ein aber BITTE sagen Sie mir doch einfach was Sie mit dieser GESCHÄFTLICHEN SIGNATUR meinen. Meine Adresse hatte ich Ihnen per E-Mail vom 25.05.2021 um 17:38 geschickt.
Mit freundlichen Grüßen,

08.06.2021
Nachdem keine Reaktion erfolgt überlege ich was ich evtl. noch tun könnte. Ah! Ich kann meiner Email Adresse eine Firmenanschrift zufügen. Vielleicht ist damit die Signatur gemeint die alternativ zur Postanschrift identitätsklärend wirken könnte? Na schön.
Meine Email:
Sehr geehrte Damen & Herren,
ich habe nunmehr auch die Signatur in meinen E-Mail Einstellungen ergänzt. Ich hoffe mal das war es was Ihnen gefehlt hat. Wenn nicht würde ich mich sehr über eine kurze Mitteilung freuen was genau ich noch tun muß um eine E-Mail Kommunikation zu ermöglichen.

Wenn es das war können wir gern auch die offenbar aufgetauchten Fragen zu meinem Antrag klären.
MfG,

11.06.2021
Keine Reaktion. München ist auf Tauchstation. Ich fühle mich bemüßigt nochmal nachzufragen. Meine Email:
[…] Am 25. Mai baten Sie mich um Erlaubnis noch zu klärende Fragen per E-Mail zu klären. Ich habe Ihnen am 25. Mai und dann nochmals am 07. und 08.06. die Echtheit meiner E-Mail Adresse bestätigt.

Bisher hat sich in der Sache leider nichts bewegt. Weder haben Sie mir Fragen gestellt noch gab es Ihrerseits seit dem 07. Juni Einwände an der Verifizierung meiner Kontaktdaten.

Ich bitte Sie im Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen das ich diesen Antrag nicht gestellt habe um mich zu bereichern, sondern um meinen Lebensunterhalt und meine laufenden Kosten bestreiten zu können. Aufgrund der staatlichen Corona-Maßnahmen war es mir seit November 2020 nicht möglich meiner beruflichen Tätigkeit als Künstler nachzugehen. Das war nicht meine Idee sondern ein regierungsseitig verhängtes, quasi, Berufsverbot. So nach und nach wird es wirklich etwas schwierig noch jemanden zu finden der mir Geld leiht von dem sie/er noch nicht einmal sagen kann wann oder ob sie es wiederbekommen.

Ich wüsste schlicht sehr gerne ob mir zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine Unterstützung in dieser Zeit zukommen wird oder ob es völlig unerheblich ist ob ich als Künstler überleben kann. Beim momentanen Stand des ganzen Beantragungs-Prozesses muß ich geradezu den Eindruck gewinnen das nach mittlerweile zwölf Wochen seit Antragstellung irgendetwas daran völlig schief läuft oder kein Interesse besteht diesen Antrag - mit welchem Ergebnis auch immer - zu einem Ende zu bringen.

Würde mich sehr freuen wenn wir damit - vielleicht sogar demnächst mal - zu einem greifbaren Ergebnis kämen.

Mit freundlichen Grüßen,

14.06.2021
Es wird jetzt wirklich kompliziert. Ich habe zwar immer noch keine Antwort auf meine Emails an die IHK, geschweige denn wurden mir per “schnellerer Kommunikation” Fragen zu meinem Antrag auf Neustarthilfe mittels Email geschickt, dafür aber meldet sich die Regierung von Mittelfranken wegen meines Antrags auf das bayerische Soloselbständigen-Programm für Künstler. Um diesen engültig bearbeiten zu können wäre es nötig das ich folgende Informationen maile:
1.
Bitte übersenden Sie uns zu gegebener Zeit den Bescheid über Ihren Antrag auf Bewilligung der Neustarthilfe.

2.
Bitte übersenden Sie uns zu gegebener Zeit eine vollständig ausgefüllte Kleinbeihilfenerklärung bzw. geben Sie die von Ihnen beantragte und ggf. bewilligte Neustarthilfe an.

14.06.2021
Ich frage nach ob wohl mein Antrag nicht weiterbearbeitet würde ohne diese Angaben.

14.06.2021
Die Antwort kommt umgehend:
Die Gewährung der Neustarthilfe dürfte insoweit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gegebener Zeit zu einer Rückforderung gewährter Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm führen.

Bitte nehmen Sie Stellung bzw. erkundigen Sie sich, wann mit der Entscheidung über die von Ihnen beantragte Neustarthilfe gerechnet werden darf, nachdem der diesbezügliche Antrag von Ihnen bereits am 22.03.2021 gestellt wurde.

Wir bitten um baldmögliche Rückmeldung in der Angelegenheit.

14.06.2021
Meine Email an die Regierung von Mittelfranken (einschliesslich eines Protokolls der bisherigen Kommunikation):
[…]seit meinem Antrag vom 22.03.21 und der Information vom 23.03.21 der Antrag würde im Rahmen des Stichprobenverfahrens geprüft werden habe ich keinerlei zielführende Informationen von der IHK München diesbezüglich erhalten. Soeben (14.06.21) habe ich nochmals eine E-Mail geschrieben erwarte aber aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht das da irgendetwas zurückkommt
[…]
Ich muß ehrlich sagen ich weiß da nicht mehr weiter.

Unmittelbar vorher schreibe ich noch einmal an die IHK in München folgende Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie freundlichst um eine zeitnahe Mitteilung wann ich mit einem Bescheid für meinen Neustarthilfe-Antrag rechnen kann. Da ich mittlerweile nicht mehr wirklich daran glaube das da noch irgendetwas passiert, nicht zuletzt da die angekündigten Fragen dazu nach wie vor nicht aufgetaucht bzw. per E-Mail hier eingegangen sind, wäre mir sehr daran gelegen irgendeinen Bescheid von Ihnen zu erhalten.
Dieser ist offenbar auch unbedingt nötig damit ich wenigstens Hilfe über das bayerische Soloselbständigenprogramm beantragen kann.

MfG,

18.06.2021
Die IHK schweigt.

21.06.2021
Mail an die IHK München: “wäre es möglich das Sie mir den aktuellen Bearbeitungsstand meines Antrags auf Neustarthilfe mitteilen? “

Antwort der IHK München wenige Minuten später
Sehr geehrter Herr Trillitzsch,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die IHK für München und Oberbayern übernimmt für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen („Überbrückungshilfe 3/ Neustarthilfe“) die Funktion der Bewilligungsstelle. Das IT-Modul seitens des Bundes (konkreter: des vom BMWi beauftragten IT-Dienstleister des Bundes) wurde uns in der KW 15/2021 zur Verfügung gestellt. Seitdem können wir die Anträge bearbeiten. Sie können versichert sein, dass wir mit großem Engagement die Anträge, strukturiert nach Antragseingang, bearbeiten. Falls im Rahmen des Fachverfahrens Rückfragen zu Ihrem Antrag entstehen, werden wir Sie kontaktieren.

Wir verstehen Ihre Situation und Rückfrage und werden alles in unserer Macht stehende daran setzen, alle Anträge so schnell wie nur möglich zu bearbeiten. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir keine Einzellfälle vorziehen bzw. beschleunigt behandeln können.
Ihr Antrag befindet sich aktuell in der Bearbeitung. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen und Nachfragen zum Verfahrensstand ab, damit wir all unsere Kapazität auf die Bearbeitung und die Bescheidung der bereits laufenden Wirtschaftshilfen konzentrieren können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

IHK für München und Oberbayern

16.06.2021
Ich erhalte einen Bewilligungsbescheid meines Antrags auf das bayerische Soloselbständigen-Programm von der Regierung von Mittelfranken.

21.06.2021
Da bis heute noch kein Eingang der bewilligten Hilfe festzustellen ist frage ich nochmal bei der IHK nach ob es möglich wäre mir den aktuellen Bearbeitungsstand meines Antrags auf Neustarthilfe mitzuteilen
Die Antwort kommt unerwartet schnell. Noch am selben Tag, zwanzig Minuten später:
[…] vielen Dank für Ihre Nachricht. Die IHK für München und Oberbayern übernimmt für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen („Überbrückungshilfe 3/ Neustarthilfe“) die Funktion der Bewilligungsstelle. Das IT-Modul seitens des Bundes (konkreter: des vom BMWi beauftragten IT-Dienstleister des Bundes) wurde uns in der KW 15/2021 zur Verfügung gestellt. Seitdem können wir die Anträge bearbeiten. Sie können versichert sein, dass wir mit großem Engagement die Anträge, strukturiert nach Antragseingang, bearbeiten. Falls im Rahmen des Fachverfahrens Rückfragen zu Ihrem Antrag entstehen, werden wir Sie kontaktieren. Wir verstehen Ihre Situation und Rückfrage und werden alles in unserer Macht stehende daran setzen, alle Anträge so schnell wie nur möglich zu bearbeiten. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir keine Einzellfälle vorziehen bzw. beschleunigt behandeln können. Ihr Antrag befindet sich aktuell in der Bearbeitung. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen und Nachfragen zum Verfahrensstand ab, damit wir all unsere Kapazität auf die Bearbeitung und die Bescheidung der bereits laufenden Wirtschaftshilfen konzentrieren können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

24.06.2021
Zahlungseingang der Hilfe aus dem Soloselbständigen-Programm. Ungeklärt ist nach wie vor was aus der Neustarthilfe werden könnte und was eigentlich mit der bereits in Aussicht gestellten Rückforderung aus der ersten Corona Soforthilfe wird. Letzteres interessant zumal mir andere Betroffene berichten das Anfragen der Regierung v. Mfr. bzgl. der Verwendung von deren Soforthilfe mit einem, quasi fränkischen “bassd scho” akzeptiert werden, nachdem diese Betroffenen sagten die Hilfe wäre anfangs ja nicht an Betriebskosten gekoppelt gewesen.

28.06.2021
Um 10:37 Uhr ruft mich die Regierung von Mfr. an und bittet mich um meine Postanschrift. Man würde mir gerne ein Dokument zustellen und die vorliegende Anschrift gäbe es wohl nicht mehr. Ich sehe, ich muß mir um die Rückforderung wohl keine Sorgen machen.
Wenige Stunden später, um 14:00 Uhr, erhalte ich mal wieder eine Email der IHK in München mit sieben (!) angehängten PDFs die unsere bisherige Kommunikation dokumentieren.
Inhalt: Ihr Antrag auf Neustarthilfe wurde nach einer ersten Vorprüfung an die zuständige Bewilligungsstelle zur weiteren Bearbeitung weiter geleitet.
Die Prüfung Ihrer Angaben und die Veranlassung der Auszahlung der genemigten Fördersumme erfolgt durch die zuständige Bewilligungsstelle. Bitte geben Sie dieser etwas Zeit, Ihre Angaben zu überprüfen. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Nachricht. Wir bemühen uns, Ihren Antrag als Bewilligungsstelle so schnell wie möglich zu bearbeiten und werden uns bei Rückfragen bei Ihnen melden.
Meine persönliche Prognose der näheren Zukunft ist, ich werde zur Rückzahlung meiner Corona Soforthilfe von 2020 aufgefordert und darf die dann mit den erhaltenen Hilfsgeldern zurückzahlen. Zumal bei mir offenbar andere Regeln gelten als bei allen anderen die besagte, erste Soforthilfe vor dem 30. März 2020 beantragt haben. Wir werden sehen…

12.07.2021
Artikel in der Online-Ausgabe von Die Zeit über drei exemplarische Fälle von Versagen der Hilfsmassnahmen in Zusammenhang mit Corona Hilfe Programmen. Darunter meiner (Paywall). www.zeit.de/arbeit/2021-07/corona-hilfe-kultur-kuenstler-unterstuetzung-protokoll

14.07.2021
Das warten hat ein Ende und ich bin fast ein wenig stolz auf meine prophetischen Gaben. Der Rückforderungsbescheid der Regierung von Mittelfranken ist per Einschreiben eingetroffen und es ist genau das eingetreten was ich erwartet hatte: ich werde - vorausgesetzt ich würde das letztlich tun - einen Teil meiner Corona Soforthilfe aus 2020 mit einem Teil der Hilfe aus dem bayerischen Soloselbständigen-Programm bezahlen.
Erstaunlich und für mich anhand des Schreibens nicht nachvollziehbar ist der verhältnismässig kleine Betrag, nur EUR 692.-. Das sind gerade mal die Fixkosten für einen Monat, naja, nicht ganz. Aus irgendeinem Grund wird die Festsetzung der 2020 erhaltenen Soforthilfe als rechtswidrig annuliert und neu festgesetzt, dafür wird mir scheinbar die nicht erhaltene Künstlerhilfe für die ich angezeigt wurde nun doch nachträglich zuerkannt und auf geheimnisvolle Art und Weise kommt dann irgendwie der Betrag von genannten EUR 692.- zustande. Magisch! Warum das so ist versteh ich nicht.
Was ich allerdings verstehe ist das ich offenbar in meinem weiteren sozialen Umfeld von Hilfsmittelantragstellern der einizige bin bei dem so verfahren wird. Immer erstaunlicher kommt mir das Prinzip vor, gewährte Hilfsmittel mit gewährten Hilfsmitteln zurückzuzahlen. Um soweit zu kommen hat es mehr als ein Jahr an Drangsalierungen, behördlicher Manpower und vermutlich irrwitzigen Mengen an Steuergeldern gebraucht.

Ab jetzt kommt die Rechtshilfe von ver.di ins Spiel befürchte ich. Mal sehen wieviel an Billy Bragg’s Song “There Is Power In A Union” dran ist.

Ich rufe bei meinem Buchhändler an und bestelle mir Kafkas “Das Schloß”. Kann ich morgen abholen.

16.07.2021
Hurra! Der IHK in München geht es gut, sie lebt noch und kommuniziert schnell mit dem modernen Mittel der E-Mail. Gerade erhalte ich eine Antwort auf meine Mail vom 14.06.2021 folgenden Inhalts:

danke für Ihre Nachricht. Wir sind in Kontakt mit Ihrem Steuerberater. Es ist aktuell noch eine Frage offen, sobald wir hier die entsprechende Information bekommen haben, können wir den Antrag finalisieren. Mit freundlichen Grüßen IHK für München und Oberbayern