Meine Aussage zur Ermittlungssache Sonstiger Betrug (Versuch)

Az: BY0285-000719-20/4


Ich habe aus dem Corona-Soforthilfe Programm der bayerischen Regierung 4526.- EUR erhalten. Den Betrag habe ich nach meinem Verständnis und nachdem der positive Bescheid an meinen Musikverlag Wantokmusic ging für Betriebskosten erhalten.
Da ich meinen hauptsächlichen Lebensunterhalt als in der Künstler Sozialkasse versicherter, freiberuflicher Musiker verdiene, bin ich davon ausgegangen das ich einen Anspruch auf die sogenannte Künstlerhilfe in Höhe von 3000.- EUR habe und wollte einen entsprechenden Antrag stellen.
Nachdem ich feststellte, das dies online nicht möglich war, wenn man angab bereits Corona Soforthilfe bekommen oder beantragt hatte rief ich am 20. Mai 2020 Herrn XXXX von der Regierung von Mittelfranken an und bat ihn um Klärung bzw. ob ich nun berechtigt sei diese Künstlerhilfe zu beantragen oder nicht.
Ich gab in unserem Telefonat an bereits Corona Soforthlfe erhalten zu haben, jedoch diese ja offenbar für die Betriebskosten meines Musikverlags gewährt wurde. Da die Künstlerhilfe aber ja im Gegensatz zur Corona Soforthilfe tatsächlich zur Deckung meiner Lebenshaltungskosten gedacht sei und ich hauptberuflich als Musiker tätig bin, fragte ich, ob ich den Antrag trotzdem stellen dürfe.
Herr XXXX sagte mir in unserem Telefonat, nach seinem Verständnis wären dies zwei völlig unterschiedliche Fördermittel/Programme und auch Bereiche (als Musikverlag selbständig, gewerblich und als Musiker freiberuflich). Da meine Tätigkeit als Musiker meine Haupteinnahmequelle ist und ich auch Mitglied in der Künstlersozialkasse wäre, solle ich im Online-Antrag angeben bisher keine Hilfe erhalten oder beantragt zu haben.
Ich tat dies am 20. Mai in gutem Glauben und besten Gewissens ohne betrügerische Absicht, nachdem ich diese Information ja von einem zuständigen Mitarbeiter der Regierung von Mittelfranken erhalten hatte.

Am 9. Juni erhielt ich den Bescheid das mir die Künstlerhilfe in Höhe von EUR 2626.- für die Monate Juni-August 2020 gewährt wurde.

Am 19. Juni teilte mir Frau XXXX von der Regierung von Mittelfranken per E-Mail mit das die Auszahlung nicht erfolgen könne da mir bereits eine Soforthilfe in Höhe von 4526 EUR bewilligt und ausgezahlt wurde und bat mich um Stellungnahme dazu.

In meiner Antwort-Mail vom 19. Juni informierte ich Frau XXXX über mein Telefonat mit Herrn XXXX und das ich auf dessen Information hin den Antrag auf Künstlerhilfe gestellt habe.

Am 26. Juni erhielt ich eine E-Mail von Frau XXXX von der Regierung von Mittelfranken, in der sie nochmals darauf hinwies, dass der Genehmigungsbescheid für Künstlerhilfe vom 9. Juni aufgehoben sei und sich ausdrücklich für die nicht zutreffende Aussage durch den Hotline-Mitarbeiter im Vorfeld des Antrags entschuldigte.



Fürth, den 11.11.2020

Dag-Martti Trillitzsch